Anwaltstätigkeit
- Handels- und Gesellschaftsrecht (AG, GmbH, Stiftungen, Vereine etc.)
- Vertragsrecht - Vertragsgestaltung
- Erbrecht
- Sachenrecht
- Familienrecht
- Willensvollstreckungen
- Vertretung vor Zivil- und Verwaltungsgerichten und vor Zivil- und Verwaltungsbehörden
Notariatstätigkeit
- Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH etc.)
- Statutenänderungen - Sitzverlegungen
- Kapitalerhöhungen
- Fusionen
- Errichtung von Stiftungen
- Grundstückkaufverträge
- Grundstück-Parzellierungen
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Errichtung von Baurechten
- Begründung von Dienstbarkeiten
- Errichtung von Grundpfandrechten (Schuldbriefe, Grundpfandverschreibungen)
- letztwillige Verfügungen (Testamente)
- Eheverträge
- Erbverträge
- Vorsorgeaufträge
- Beglaubigungen
umfassende rechtliche Beratung und Betreuung
von Einzelpersonen, Familien, Gesellschaften und Investoren in den Bereichen
- Grundstückverkehr
- Erstellen von sachenrechtlichen Konzepten für grössere Überbauungen (Parzellierungen, Errichtung von Dienstbarkeiten, Begründung von StWE, Reglemente für StWE, Einstellhallen und Gemeinschaftsgrundstücke etc.)
- Nachlassplanungen und Nachlassabwicklungen
- Wahrnehmung von Willensvollstreckermandaten
- Gesellschaftsrecht (Gründungen, Kapitalanpassungen, Umstrukturierungen, Aktionär- und Gesellschafterbindungsverträge etc.)
Verwaltungs- und Stiftungsrats-Mandate
- Einbringung persönlicher und juristischer Erfahrungen in Verwaltungs- und Stiftungsrat
- Vertretung von Aktionären und Aktionärsgruppen im Verwaltungsrat
- Vertretung von Stiftern im Stiftungsrat
- Wahrnehmung zeitlich beschränkter Mandate in Verwaltungs- und Stiftungsräten zur Regelung von Nachlassfällen, Interessenskonflikten und dergl.
Kosten
Für die Entschädigung unserer Tätigkeit als Notare gilt die kantonale
Verordnung über die Beurkundungsgebühren
Nebst der Beurkundungsgebühr werden die effektiven Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Zusatzverrichtungen ausserhalb der eigentlichen Notariatsarbeit werden als Anwaltstätigkeit nach Zeitaufwand verrechnet.
Anwaltstätigkeit
Ohne Spezialabrede berechnet sich unser Honorar nach Zeitaufwand (inkl. Reisezeit) und beträgt in der Regel CHF 250 bis CHF 380 pro Stunde (je nach Schwierigkeit und wirtschaftlicher Bedeutung).
Der Stundenansatz kann angemessen erhöht werden bei hoher wirtschaftlicher Bedeutung, besonderer Dringlichkeit oder Beanspruchung ausserhalb der Bürozeit.
Nebst dem Honorar werden die effektiven Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Auslagen werden nach effektivem Aufwand berechnet (Kopien, Porti, Reisespesen, Telefone, geleistete Vorschüsse und Zahlungen an Dritte etc.).